Carola Schumann

Aktuelles

Antwort aus dem Bildungsministerium

Betreff: AW: Schreiben von Stadträten

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

sehr geehrter Herr Hausmann,

angesichts der deutschlandweit nicht oder nur sehr geringfügig rückläufigen Infektionszahlen haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder Maßnahmen verabredet, die das gesellschaftliche Leben in Deutschland verlangsamen. Ziel ist es, die tägliche Anzahl an Kontakten noch weiter zu reduzieren und so wieder eine Trendwende hin zu deutlich sinkenden Infektionszahlen einzuleiten. Dies betrifft nunmehr auch die Schulen. In diesem Zusammenhang haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder auch entschieden, dass auch in den Schulen die Kontakthäufigkeit und -anzahl deutlich verringert werden soll.

In Umsetzung der Verabredung zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder gilt für das Land Sachsen-Anhalt:

Ab dem 16. Dezember 2020 wird die Präsenzpflicht für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und darüber hinaus ab dem 7. Schuljahrgang an Förderschulen aufgehoben. Es wird empfohlen, wo immer möglich, die betroffenen Schülerinnen und Schüler zuhause zu betreuen. An den Grund- und Förderschulen sowie für die Schuljahrgänge 5 und 6 der übrigen allgemeinbildenden Schulen wird Präsenzunterricht angeboten. Die Teilnahme daran, ist jedoch nicht verpflichtend. Schülerinnen und Schüler, die nach Entscheidung der Eltern in der Betreuung zu Hause sind und nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten für diese Tage Arbeits- und Aufgabenangebote, zur Bearbeitung in der häuslichen Wohnung.

Die Jahrgangstufen 7 - 13 der allgemeinbildenden Schulen (außer Förderschulen) sowie die berufsbildenden Schulen wechseln ab dem 16. Dezember 2020 vollständig in den Distanzunterricht. Die Empfehlungen für den Distanzunterricht an Schulen in Sachsen-Anhalt vom 22. Oktober 2020 sind auf den Internetseiten des Landesschulamts abrufbar. Unaufschiebbare Klassenarbeiten und Klausuren können an Schulen mit gymnasialer Oberstufe in der Qualifikationsphase und an Sekundar-, Gemeinschafts- und Förderschulen in den abschlussbezogenen Schuljahrgängen 9 und 10 unter Einhaltung der Abstands- und Hygienebestimmungen auch nach dem 15. Dezember geschrieben werden. Die Schultage am 14. und 15. Dezember 2020 werden sofern notwendig zur Organisation des Distanzunterrichts genutzt.

Eine Entscheidung darüber, wie das gesellschaftliche Leben in Deutschland in das neue Jahr starten wird, wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 5. Januar 2021 treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Brückner

Persönlicher Referent des Ministers

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt